Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen: Was Mieter jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine bedeutende Änderung für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland in Kraft: Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt. Diese Änderung ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) 2021 beschlossen wurde.
Was war das Nebenkostenprivileg?
Bisher konnten Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen – unabhängig davon, ob der Mieter diesen Anschluss tatsächlich nutzte. Dieses Modell stammte aus einer Zeit, in der Kabelfernsehen der Standard für TV-Empfang war. Durch das Nebenkostenprivileg wurde ein günstiger Kollektivvertrag möglich, allerdings schränkte es die Wahlfreiheit der Verbraucher ein.
Was ändert sich?
Ab Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abrechnen. Stattdessen müssen sich Mieter aktiv selbst für einen Anbieter entscheiden – oder auf Kabelfernsehen verzichten. Das fördert den Wettbewerb unter den Anbietern und stärkt die Verbraucherrechte.
Was müssen Mieter tun?
- Vertrag prüfen: Besteht ein eigener Vertrag mit einem Kabelanbieter? Wenn nicht, kann es nötig sein, einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Alternativen vergleichen: Internet-TV, Satellit oder Streamingdienste sind oft günstigere oder modernere Alternativen.
- Fristen beachten: Manchmal laufen bestehende Sammelverträge noch bis Ende Juni 2024. Danach endet die Umlagefähigkeit automatisch.
Gesetzliche Grundlage
Die Änderung ist Teil der Umsetzung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 TKG sowie der Anpassung durch das TKMoG, das unter anderem auch bessere Transparenz und Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt fördert.
Thema im Video erklärt:
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